Stellungnahme zur Asylrechtsverschärfung

Das Bundesministerium für Inneres hat einen Entwurf zur zweiten Änderung des Asylgesetzes innerhalb des Jahres 2015 vorgelegt. Dieser, von verschiedenen Seiten als diskriminierend, dilettantisch und kostspielig kritisierte, Gesetzesentwurf sieht folgende wesentliche Verschärfungen des österreichischen Asylrechts vor:

 Eine Anerkennung als „asylberechtigt“ wird, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, auf drei Jahre befristet. („Asyl auf Zeit“) Danach muss durch die Asylbehörden erneut geprüft werden, ob die Asylgründe weiterhin vorliegen. Diese Prüfung erfolgt, sofern diese vorliegen, auf Grundlage der Länderdokumentationen. Für Herkunftsstaaten, zu denen keine Länderdokumentationen vorliegen (u.a. der Großteil der afrikanischen Staaten), wird die Neubewertung nach nicht genau definierten und damit willkürlich auslegbaren Kriterien durchgeführt.

Die zweite wesentliche Änderung sind schwerwiegende Beschränkungen des Rechts auf Familiennachzug für die Angehörigen geflüchteter Personen: Bei anerkannten Asylberechtigten muss ein Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb von drei Monaten erfolgen, ansonsten gelten Hürden bei Einkommens- und Wohnungsnachweis, die für die meisten aufgrund ihrer prekären ökonomischen Lage nicht erfüllbar sind. Angehörige subsidiär Schutzberechtigter können generell erst nach drei Jahren einen Familiennachzug beantragen, danach gelten auch für sie die entsprechenden Wohnungs- und Einkommenshürden.

Anstatt seit Jahren vorhandene Mängel im Asylsystem zu lösen, verschärft der vorliegende Gesetzesänderungsentwurfs diese Probleme und richtet sich gegen das Bemühen geflüchteter Menschen, in Österreich ein Leben in Sicherheit und Menschenwürde mit Zukunftsperspektive zu finden. Seit Jahren fordern Geflüchtete in Österreich menschenwürdige Lebensbedingungen, den Stopp von Abschiebungen und die Anerkennung der Rechte von Asylsuchenden, Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten: Somalische Geflüchtete, ein Großteil von ihnen mit subsidiärem Schutzstatus, protestierten im Oktober 2012 drei Tage vor dem österreichischen Parlament. Am 24. November 2012 marschierten hunderte Geflüchtete von Traiskirchen nach Wien, campierten im Votivpark und besetzten mehr als zwei Monate die Votivkirche. Im Sommer 2015 wehrten sich Menschen in Traiskirchen, Linz und anderswo gegen unzumutbare und menschenrechtswidrige Lebensbedingungen in Flüchtlingslagern. Seit mehreren Wochen gehen in Graz Geflüchtete für das Recht auf die Straße, ihre Angehörigen, die großteils unter Lebensgefahr in Kriegsgebieten ausharren, nach Österreich zu holen.

Die Forderungen dieser Protestbewegungen haben breite Teile der österreichischen Zivilgesellschaft erreicht. Statt daraus Konsequenzen zu ziehen und die Tatsache anzuerkennen, dass geflüchtete Menschen wie alle anderen, die in diesem Land leben, das Recht auf ein sicheres und selbstbestimmtes Leben haben, folgt das österreichische Innenministerium mit einem schlecht geplanten Schnellschuss einer reinen Abschreckungslogik.

Aus folgenden Gründen lehnen wir den Entwurf zur Änderung des

Asylgesetzes ab:
  • Durch befristete Bleibetitel werden Menschen in prekäre Arbeits- und Wohnverhältnisse gedrängt: Die Chancen bei der Suche nach Arbeitsplätzen und Lehrstellen verschlechtert sich, wenn Menschen nur „auf Abruf“ in Österreich leben. Ebenso die Aussichten, eine Wohnung mit regulärem Mietvertrag zu finden. In der Folge werden mehr Menschen gezwungen sein, undokumentiert und unter unsicheren und schlecht bezahlten Arbeitsbedingungen ihren Lebensunterhalt zu verdienen, in überteuerten Massenquartieren zu wohnen, oder sich in der Obdachlosigkeit wiederzufinden.
  • Für Jugendliche bedeutet „Asyl auf Zeit“ eine massive Verschlechterung ihrer Zukunftschancen, da ihre Schulkarriere unter der unsicheren Bleibeperspektive leidet und sie schlechtere Möglichkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden, als Menschen mit stabilem Aufenthaltsstatus. Langfristig angelegte Pläne, z.B.: ein Universitätsstudium, werden erschwert, bzw. verbaut.
  • Die geplanten Einkommens- und Wohnungshürden beim Familiennachzug schließen einen großen Teil der geflüchteten Menschen de facto davon aus, ihren Angehörigen eine sichere Einreise nach Österreich zu ermöglichen. Während dem Asylverfahren sind Asylwerber*innen durch den bis heute nicht revidierten Bartensteinerlass weitgehend vom Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen, was sich je nach Verfahrensdauer jahrelang hinziehen kann. Dadurch ist es auch nach einer positiven Asylanerkennung umso schwieriger und für viele Menschen unmöglich, eine Arbeit zu finden, mit der sie ein Einkommen erwirtschaften, das nach geplanter Asylgesetzänderung für einen Familiennachzug ausreicht.
  • “Asyl auf Zeit“ mit erneuter Prüfung nach 3 Jahren öffnet Tür und Tor für willkürliche und intransparente Praktiken bei der Neubewertung der Fluchtgründe, v.a. bei Herkunftsstaaten, über die keine systematischen Länderdokumentationen geführt werden.
  • Wir gehen davon aus, dass durch Asylaberkennung mehr Abschiebungen in willkürlich als „sicher“ eingestufte Herkunftsländer stattfinden werden, die für die Betroffenen dennoch eine existentielle Bedrohung darstellen. Diese Gefahr sehen wir insbesondere für Personen, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation keine Asyl-Anwält*innen leisten können.
  • „Asyl auf Zeit“ ist ein Maulkorb für politisches und gesellschaftskritisches Engagement geflüchteter Menschen in zwei Richtungen: Für Geflüchtete, die damit rechnen müssen, dass ihnen irgendwann der Asylstatus aberkannt wird und sie in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, ist es gefährlich, dort herrschende Regime oder nichtstaatliche Akteur*innen öffentlich zu kritisieren. Ebenso wird politisches Engagement auf Österreich bezogen riskanter, wenn Geflüchtete durch ihren unsicheren Status Angst davor haben müssen, bei den hiesigen Behörden Missfallen zu erregen.
  • Viele Geflüchtete sind nach einer langen Flucht und nach dem Erleben von Krieg, Gewalt und Verfolgung traumatisiert. Expert*innen stellen immer wieder fest, dass eine Grundvorraussetzung für Behandlung von Traumata ein sicheres und stabiles Lebensumfeld ist. Durch „Asyl auf Zeit“ und Beschränkungen beim Familienzusammenzug wird geflüchteten Menschen diese dringend benötigte Sicherheit genommen.
  • Für Geflüchtete ist es bereits unter dem bisher gültigen Asylrecht extrem belastend, dass sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens lange Zeit warten müssen, bis sie ihre Angehörigen nachholen können. Deswegen protestieren Geflüchtete in Graz seit Wochen für eine zügige Asylanerkennung und für ihr Recht, ihre Familienmitglieder aus lebensgefährlichen Situationen zu retten. Das geplante neue Asylgesetz verschärft den schon vorhandenen Missstand, anstatt ihn zu beheben.
  • Verweigerter Familiennachzug nimmt v.a. Kindern, sowie älteren und kranken Menschen und allen, die eingeschränkt mobil sind, die Möglichkeit zur Flucht.
  • Durch Beschränkung des Familiennachzugs verschlechtert sich die Fluchtmöglichkeit von Frauen, von denen viele auf diesem Weg kommen.
  • Wenn Menschen mit subsidiärem Schutz wegen dreijähriger Wartezeit ihre Angehörigen nicht nachholen können, betrifft dies insbesondere Kriegsflüchtlinge aus Ländern wie Afghanistan oder Somalia. Ihnen wird nach aktueller Entscheidungspraxis oft kein Asyl wegen individueller Verfolgung zugestanden, sondern lediglich der subsidiäre Status. Dies wird bedeuten: viele Familienangehörige bleiben unter Todesgefahr in den Kriegsgebieten zurück.
  • Für viele Jugendliche ebenso wie für Erwachsene sind die Familienangehörigen die wichtigsten Bezugspersonen im Leben. Mit ihnen zusammen zu sein bietet Halt, Stabilität und Orientierung und ist für viele Menschen unverzichtbare Voraussetzung für ein glückliches Leben. Das Recht auf Familienleben gilt international als zu schützendes Rechtsgut, festgeschrieben u.a. in der EMRK – 8. Neue gesetzliche Hürden beim Familiennachzug verwehren geflüchteten Menschen, die unter diese Beschränkungen fallen, dieses Recht.
  • Wir sehen in der Entwicklung der Asylentscheidungspraxis in Österreich eine starke Tendenz, dass Konventionspässe durch Asylanerkennung immer seltener ausgestellt werden und immer mehr Geflüchteten nur der subsidiären Schutz bleibt. Dieser wird jedoch mit den geplanten Asylgesetzverschärfungen immer mehr ausgehöhlt.
  • Mit der Verweigerung des Familiennachzugs wird ein vergleichsweise sicherer, legaler Reiseweg geschlossen. Dadurch werden sich noch mehr Menschen als bisher gezwungen sehen, ihr Leben auf gefährlichen Reisewegen und auf Booten im Mittelmeer zu riskieren. Wer ja sagt zur Verschärfung des Asylrechts sagt ja zu mehr Toten an den Grenzen und auf den Reisewegen!
Wir fordern:
  • Vorbehaltlose Rücknahme der geplanten Änderungen der österreichischen Asylgesetze.
  • Dauerhaftes und sicheres Bleiberecht für alle statt Leben in Österreich auf Abruf.
  • Recht auf Familiennachzug und Familienleben ohne ökonomische und sonstige Hürden.
  • Zugang zu kostenloser, professioneller und unabhängiger Rechtsberatung für alle Geflüchteten.
  • Rücknahme des Bartensteinerlasses. Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang für Menschen im Asylverfahren, unbeschränkter legaler Arbeitsmarktzugang unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
  • Recht auf Bildung für alle: Zugang zu Schule und Studium sowie Zugang zu geförderten Sprachkursen für Asylsuchende und Menschen ohne regulären Aufenthaltstitel.
  • Unveräußerliches Menschenrecht auf Asyl ohne „Obergrenzen“.
  • Freigabe leerstehenden Wohnraums an Geflüchtete statt Gerede von „Überforderung“
  • Stopp aller Abschiebungen, Abschaffung der „Dublin“-Verordnung.
  • Legale und sichere Flucht- und Reisewege öffnen statt schließen. Visumsfreie Einreise für alle.
  • Nein zu Grenzzäunen und Grenzschließungen, nein zur „Festung Europa“.
  • Nein zu exterritorialisierter Abwehr von Flüchtenden, nein zu „Rückübernahmeabkommen“ mit der Türkei oder mit afrikanischen Staaten.

Weitere Stellungnahme, sowie der Gesetzesentwurf und Erläuterungen findet ihr auf der Parlaments-Seite.